Archive for März 2008
Einem Bericht von depeche-mode.com zu Folge hat sich Depeche Mode auf eine Zeitplanung für das nächste Studioalbum geeinigt. Demnach sollen bereits im Mai erste Aufnahmen stattfinden. Für Frühjahr/Sommer 2009 könnte dann mit einer Veröffentlichung gerechnet werden. Als Produzent soll abermals Ben Hillier fungieren, der bereits das letzte Album “Playing the Angel” produziert hat. Man darf gespannt sein, ob bei dieser Wahl ein ähnlicher Sound wie auf dem letzten Album zu erwarten ist, oder ob sich Depeche Mode wieder mal einen neuen Sound zulegen.
Der Chaos Computer Club veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe der Datenschleuder den Fingerabdruck von Innenminister Wolfgang Schäuble. Des Weiteren liegt jeder Printausgabe eine fertige Fingerabdruckattrappe bei – der CCC empfiehlt die Verwendung bei erkennungsdienstlichen Behandlungen.
Diese Aktion verdeutlicht, dass der Fingerabdruck nicht so sicher ist, wie von der Politik immer wieder behauptet wird. Fingerabdrücke können gefälscht werden. Pech für denjenigen, dessen Abdrücke gefälscht werden.
Im Onlinearchiv der Datenschleuder ist die aktuelle Ausgabe allerdings noch nicht verlinkt.
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Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Vorratsdatenspeicherung im Rahmen eines Eilantrags eingeschränkt. Gegen das Gesetz sind mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden – bis zur endgültigen Entscheidung wurde zusätzlich der bereits erwähnte Eilantrag gestellt, die Gültigkeit des Gesetzes bis zur Entscheidung auszusetzen.
Weitere Informationen gibt es unter anderem im Heise Newsticker.
“Horton hört ein Hu” ist der neueste Film aus den Blue Sky Studios, das sich bereits für Ice Age und Ice Age 2″ verantwortlich zeichnet. Genau wie seine Vorgänger ist auch “Horton hört ein Hu” ein computeranimierter Film.
Zur Story: Der Elefant Horton lebt hört eines Tages im Dschungel einen Schrei, der scheinbar von einem Staubkorn zu kommen scheint. Tatsächlich, denn auf dem Staubkorn existiert die Welt der Hus. Horton beschützt das Staubkorn und beschließt es an einen sicheren Ort zu bringen, um die Welt der Hus zu retten. Das Känguru hält das allerdings für ausgemachten Blödsinn und will, dass Horton das Staubkorn wegwirft und zugibt, von dort keine Stimmen gehört zu haben. All dieser aber nicht nachgibt, beauftragt sie den bösen Vlad (nicht zu verwechseln mit dem lieben Vlad, dem kleinen Häschen, das immer Kekse dabei hat), sich der Sache anzunehmen.
Basierend auf ein Kinderbuch ist der Film ein netter Kinderfilm. Die lustigste Szene ist zweifellos Hortons Überquerung einer tiefen Schlucht über eine wacklige Hängebrücke – die besten Szenen davon konnte man allerdings bereits im Trailer oder spätestens in diversen Kinomagazinen im TV sehen.
Insgesamt war ich somit doch ein wenig enttäuscht von dem Film – vielleicht waren meine Erwartungen aber auch zu hoch. An “Ice Age” konnte er jedenfalls nicht anknüpfen.
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Überwachung total – ein Morgen im Leben des Herrn L.
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Auf spiegel.de ist ein interessanter Bericht zum Thema “Überwachung” veröffentlicht worden:
Das automatische Erfassen von Autokennzeichen durch die Polizei hat das Verfassungsgericht vorerst gekippt. Überwacht werden wir trotzdem – ständig und bei nahezu jeder Gelegenheit. Das fiktive Protokoll eines normalen Morgens im Jahr 2009 zeigt, wie gläsern der Mensch von heute ist.
Lesenswert. Hier geht es zum Artikel.
in einem Bericht auf tagesschau.de fordern sie weitrechende Maßnahmen zur Verhinderung von Terroranschlägen. In dem Beitrag heißt es unter anderem:
Es müsse zwischen Sicherheits- und Freiheitsinteressen neu abgewogen werden, sagte Beckstein: “Dass der Intimbereich von Terroristen geschützt sein soll, ist für mich schwer erträglich.”
Richtersprüche, wie zuletzt der des Bundesverfassungsgericht zur heimlichen Online-Durchsuchung schützen die Intimsphäre aller Bürger in der Bundesrepublik, ihre und meine eingeschlossen.
MfG
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Das Bundesverfassungsgericht und die heimliche Online-Durchsuchung
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Am 27.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz verankerte Klausel zur Ausforschung “informationstechnischer Systeme” für verfassungswidrig erklärt. Des Weiteren haben die Richter ein neues Grundrecht bezüglich der “Gewährleistung und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme” etabliert. Gut so.
Das neue Grundrecht ist allerdings nicht schrankenlos. Die heimliche Ausspähung eines informationstechnischen Systems ist nur erlaubt “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”. Wichtig an dieser Definition ist wohl das Wort “tatsächlich”. Erst wenn aus anderen Quellen Anhaltspunkte auf eine konkrete Gefahr hindeuten, darf eine Online-Durchsuchung durchgeführt werden – aber nicht zu rein präventiven Zwecken nach dem Motto “schau’n wa’ mal”.
In einem Kommentar auf den Webseiten der Deutschen Welle heißt es dazu unter anderem:
Und noch ein Grundsatz wurde wieder einmal in Erinnerung gerufen: Es gibt nicht nur die Sicherheit DURCH den Staat, es gibt auch die Sicherheit VOR dem Staat. Denn dort, wo jeder Bürger als potentieller Terrorist behandelt werden kann und seine Privatsphäre genauestens überwacht werden darf, sinkt der Glaube daran, dass der Staat seine Bürger auch schützen will und kann.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.


