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Holgers Web | project2501

Mrz/10

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DROP DATABASE vds;

Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihrer aktuellen Gesetzesform verfassungswidrig. Alle aktuell gespeicherten Daten müssen sofort gelöscht werden.

Allerdings hat das BVerfg auch erklärt, dass ein verfassungskonformes Gesetz möglich ist. Daher ist heute nur ein Etappensieg erreicht worden. Jetzt muss die EU-Richtline gekippt werden.

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1 Kommentar for DROP DATABASE vds;

Narf | 5. März 2010 at 15:14

Na denn gibt es ja vielleicht demnächst etliche Frestplatten mit Kapazitäten im Terrabytebereich bei eBay zu kaufen. Alle mit ” del *.* ” gelöscht :-D

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